1. Aufnahmegebühr

a) aktive Mitglieder: € 350,–

b) aktive Mitglieder ohne eigenes Einkommen: € 175,–

c) aktive Familienangehörige aktiver Mitglieder: € 60,–

d) aktive Mitglieder bis 18 Jahre: € 115,–

e) aktive Mitglieder anderer Bundeswehr-Sportfluggruppen: € 115,–

f) aktive Mitglieder mit Status „Zweitmitgliedschaft“ *: € 175,–

2. Beiträge (monatlich)

a)   aktive Mitglieder: € 65,–

b)   aktive Mitglieder ohne eigenes Einkommen: € 39,–

c)    aktive Mitglieder bis 18 Jahre: € 26,–

d)   passive Mitglieder, Beitrag pro Jahr: € 50,–

e)   aktive Mitglieder mit Status „Zweitmitgliedschaft“ *: € 55,90

f)    Ehreneulen: beitragsfrei

g)   Ehrenmitglieder: beitragsfrei

3. Beiträge zum BWLV (werden bei Änderungen angeglichen)**

a)   Mitglieder bis 15 Jahre: frei***

b)   Mitglieder bis 21 Jahre: frei***

c)    Mitglieder über 21 Jahre: frei***

d)   Spartenbeitrag Segelflug: frei***

e)   Spartenbeitrag Motorflug: frei***

f)    Spartenbeitrag UL: frei***

g)   Zeitschrift „Der Adler“ (Zwangsbezug) /jährlich: frei***

Als Mitglieder ohne eigenes Einkommen gelten Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Lehrlinge, Schüler und Studenten.

4. Beitrag „Hanns Kellner Gedächtnisfond“ e.V.: frei**

(Optional)

*   Voraussetzungen für Status „Zweitmitgliedschaft“: Der Antragsteller muss aktives Mitglied in einem Luftsportverein in Baden-Württemberg und über diesen im BWLV gemeldet sein. Im Erstverein müssen jährliche Arbeitsstunden in der Vereinstätigkeit gefordert sein. In der Sportfluggruppe „IMMELMANN“ e.V. sind keine Arbeitsstunden zu leisten. Es werden keine Vergünstigungen (derzeit 5 %) auf Flugpreise gewährt.

**  zum jetzigen Stand

*** BWLV-Beitrag, Bezug des BWLV-Organs Adler, DAEC-Beitrag, Hanns-Kellner-Fonds und Spartenbeiträge sind in den monatlichen Gebühren enthalten. Aktive Mitglieder mit Status „Zweitmitgliedschaft“ entrichten Ihre BWLV-Beiträge über den Erstverein und weisen dies jährlich nach. Eine Statusänderung im Erstverein ist anzuzeigen.

5. Quax – Fond, freiwillig (monatlich): € 5,–

Für Luftfahrtzeuge der Sportfluggruppe „IMMELMANN“ e.V. bestehen Kaskoversicherungen.

Der Selbstbehalt beträgt je nach Luftfahrtzeug zwischen 1.000 € und 3.067 €.

Bei Schäden, bei denen die Kaskoversicherung in Kraft tritt, muss der jeweilige verantwortliche Luftfahrzeugführer (VLF) für den Selbstbehalt aufkommen. Bei Mitgliedern, die in den Quax-Fonds einzahlen, übernimmt dieser den Selbstbehalt in voller Höhe. Der Beitrag für den Quax-Fonds beträgt monatlich 5 €.

Schäden an Vereinsluftfahrzeugen, die nicht von der Kaskoversicherung reguliert werden, wie zum Beispiel Rangierschäden, Schäden beim Ein- oder Aushallen oder Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit beim Betrieb des Luftfahrzeuges verursacht werden, gehen in voller Höhe zu Lasten des Verursachers.

6. „Schnupperkurs“ (Sonderstatus)

Aktive Mitglieder bis 25 Jahre (mind. 14 Jahre) (monatlich): € 30, 

Sonderstatus beinhaltet:

a)   Stundung der Aufnahmegebühr

b)   Keine Verpflichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden während der Dauer des Kurses

c)    Meldung der Kursteilnehmer an den BWLV

d)   Freiwillig geleistete Arbeitsstunden werden bei ordentlicher Mitgliedschaft angerechnet.

e)   Laufzeit ist ein Jahr oder das Erreichen des ersten Alleinflugs. Es kann monatsweise, ohne Rückerstattung gekündigt werden.

Ausbildung Schnupperkurs beinhaltet:

a)   Reduzierter, monatlicher Mitgliedsbeitrag

b)   Geschult wird mit Winde und L-Schlepp

c)    Keine Fluggebühr ASK 13 bis vor dem ersten Alleinflug, danach fallen durch aktive Mitgliedschaft Beiträge und Gebühren in voller Höhe an.

7. Fluggebühren (einschließlich gesetzlicher MwSt)

A) Segelflug

1. Fluggebühren pro Flugminute

DG500

  • für Mitglieder: € 0,35
  • für Mitglieder des MLV: € 0,35
  • Stundenpreis: € 21,

                                                                                     

2. Gebühren für Flugzeugschlepp pro Flugminute

PA18 und C42B

  • für Mitglieder SFG“I“ und MLV: € 1,85
  • Schulung: € 1,45
  • für Nichtmitglieder: € 3,


Bemerkungen zu A)

1. Nach der 3. Stunde (181. Minute nach dem Start) fallen keine Fluggebühren mehr an. Diese Regelung gilt nur für den Vereinsbetrieb.

2. Mitglieder ohne eigenes Einkommen erhalten auf die Flugstundenpreise 20% Nachlass.




B)  Motorflug

Gebühren pro Flugstunde

1. Diamond DA40D – D-EDFN: € 165,

2. Breezer B600 – D-EDTG: € 99,–

3. Piper PA18 – D-EDFZ: € 93,–

4. Comco Ikarus C42B – D-MTGI: € 78,–

Bemerkungen zu B)

1. Nichtmitglieder können weder Segelflug-Schlepps durchführen noch Fallschirmspringer absetzen.

2. Nichtmitglieder können nur auf Vorstandsbeschluss die Flugzeuge der Positionen 1 – 4 chartern.

3. Die Flugstundenpreise schließen Betriebskraftstoff mit ein.

4. Aufgrund der stark erhöhten und schwankenden Treibstoffkosten wird ein monatlicher an den Treibstoffpreis angepasster Faktor errechnet und auf die Fluggebühren angerechnet.

Bei Abrechnung von Betankungskosten auf fremden Plätzen wird nach Beleg erstattet. Bei Tankquittungen, bei denen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, kann nur der Nettobetrag erstattet werden. Außerdem:

Schulflüge:

  • Schulflüge mit Lehrer: € 7,50 / Stunde Aufwandsentschädigung


8. Allgemeine Bemerkungen

  1. Bei Kündigung im Probejahr durch das Mitglied wird die entrichtete Aufnahmegebühr anteilig (Anzahl der Monate) zurückerstattet.
  2. Es können Flugstundenpakete erworben werden. Darauf werden 5% der Gebühren erlassen.
  3. Aktive Mitglieder mit Status „Zweitmitgliedschaft“ sind von Vergünstigungen auf Fluggebühren oder Flugstundenpakete ausgeschlossen.


9. Arbeitsstundenregelung

  1. Arbeitsstunden sind alle Stunden, die satzungsgemäß dem Vereinszweck dienen. Dies sind unter anderem auch Werkstattstunden, Windenfahrer Clubheimdienste und Unterrichte.
  2. Jedes aktive Mitglied leistet bis auf weiteres jährlich 30 Arbeitsstunden (Soll)
  3. Aktive Mitglieder mit Status „Zweitmitgliedschaft“ sind von der Arbeitsstundenregelung ausgenommen.
  4. Den Vorstandsmitgliedern werden jährlich 30 Arbeitsstunden gutgeschrieben. Der Geschäftsführende Vorstand kann für Tätigkeiten, die dauernd erbracht werden, dem dazu benannten Mitglied die Pflichtarbeitsstunden ganz oder entsprechend dem zu erwartenden Aufwand erlassen (z.B. Platz-, Presse-, Umweltwart).
  5. Für alle qualifizierten Tätigkeiten werden die tatsächlich geleisteten Stunden mit dem Faktor 1,5 als Arbeitsstunden anerkannt. z.B.: für Fluglehrer auf Blockzeiten, einschließlich Überprüfungs- und Einweisungsflügen oder für Werkstattmitarbeiter mit technischem Ausweis BWLV
  6. Arbeitsstunden werden durch Aufzeichnung nachgewiesen. Sie werden von einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied, für die Werkstatt vom Werkstattleiter oder dessen Stellvertreter, durch Gegenzeichnung anerkannt.
  7. Für jede nicht erbrachte Arbeitsstunde unter dem Soll werden € 10,– berechnet.
  8. Jede über das Soll hinaus erbrachte Arbeitsstunde wird mit € 5,– angerechnet und kann mit Fluggebühren verrechnet werden.
  9. Das Arbeitsstunden-Soll kann jährlich entsprechend den tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden neu errechnet und festgelegt werden.


Das Arbeitsstundenguthaben wird mit den aufgelaufenen Gebühren verrechnet. Das heißt, sowohl Flugstunden als auch Mitgliedsbeiträge können mit Arbeitsstundenguthaben verrechnet werden.

Arbeitsstunden oder daraus entstandenes Guthaben kann nicht auf andere Vereinsmitglieder übertragen werden.


Gültigkeit

Gültig ab 1. September 2022